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0-1499 AD -> 7. August 1461 Die Pfarrkirche St. Wendel soll dem Trierer erzbischöflichen Tafelgut inkorporiert werden

Regest der Urkunde LHAK, 1 A, Nr.3611 vom 7.8.1461.
von Gottfried Kortenkamp, Wittlich

1461 August 7, Tivoli

Papst Pius II. (1458-1464) an den Dekan der Tierer Kirche. Aus einer Bittschrift des Erzbischofs Johann von Trier gehe hervor, die erzbischöfliche Kirche und Mensa seien so sehr mit großen Schulden belastet, daß sie ihre Gläubiger, insbesondere wegen Einlösung der Stadt St. Wendel, die zur erzbischöflichen Mensa gehört, und wegen hoher Geldsummen aus Verpfändungen, nicht werde befriedigen können ohne Hilfe des apostolischen Stuhles.

In seiner Bittschrift habe der Erzbischof vorgeschlagen, die Pfarrkirchen von St. Wendel und jene in Brechen - in beiden stehe dem Erzbischof von Trier bekanntlich das Besetzungsrecht zu - mit allen Rechten und allem Zubehör der erzbischöflichen Mensa für immer zu verbinden und zu inkorporieren, nicht ohne sie durch geeignete Vikare versorgen zu lassen, um so die Wiedereinlösung der Stadt St. Wendel zu ermöglichen.

Der Papst beauftragt den Dekan, zunächst den Wert der zu inkorporierenden Pfarrkirchen zu ermitteln, gemessen an ihren jährlichen Einkünften, und sie dann sukzessive nach Ausscheiden oder Tod des dortigen Pfarrurs in den tatsächlichen Besitz des Erzbischofs von Trier zu bringen.

Die besagten Einkünfte, von denen freilich zunächst entsprechende Beträge für die Vikare abgeführt werden, und zwar für angemessenen Lebensunterhalt und ihnen obliegende Abgaben, sind dann zur Wiedereinlösung von St. Wendel anzulegen bzw. zum Nutzen der erzbischöflichen Mensa oder der beiden Kirchen zu verwenden.

Gegeben Tivoli (Tibure) 1461 August 7 (septimo Idus Augusti) Ausf., Perg., lat., Bleibulle an Hanfschnur.

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