Der jüdische Friedhof wird angelegt.
(112)
An das Bürgermeisteramt zu St. Wendel
Gehorsamste Bitte der hier wohnenden Israeliten um geneigte Anweisung eines Begräbnisplatzes auf dem hiesigen Kirchhofe
Unterschriebene erlauben sich ehrerbietigst die städtische Behörde zu bitten, ihnen für die Sterbefälle der israelitischen Bewohner hiesiger Bürgermeisterei einen geeigneten Begräbnisplatz innerhalb der Mauern des hiesigen Kirchhofes anweisen zu wollen, da die Verlegenheit bei eintretenden Fällen ist, so bitten wir um möglichste Beschleunigung.
Wohllöbliche Behörde
gehorsamste Diener
Wilhelm Kahn
Isaac Weil
St. Wendel den 18. November 1868
(122)
An den Bürgermeister Herrn Müller Wohlgeboren,
Hier
St. Wendel, den 3. Juni 1870
Die Herstellung eines jüdischen Kirchhofes betreffend.
Euer Wohlgeboren beehre ich mich, Namens der hier selbst in Folge Beschlusses vom 28. Februar sich gebildeten israelitischen Gemeinde, zu deren Vorstand ich durch erwähnten Beschluss ernannt worden bin , die ganz ergebenste Bitte zu unterbreiten, gütigst veranlassen zu wollen, dass dieser Gemeinde ein den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Friedhof hergerichtet und zugeteilt werden möge.
Diese Bitte unterstützend erlaube ich mir übermäßig anzuführen, dass die israelitische Gemeinde bereits aus Familien besteht, von denen nur zwei das Recht haben, ihre Toten auf auswärtigen Kirchhöfen zu begraben. Bei eintretendem Todesfalle eines Mitglieds dieser beiden Familien würde es mindestens der Stadtgemeinde St. Wendel obliegen, die durch die Bestattung auf auswärtigem Kirchhofe entstehenden Kosten p.p. zu tragen, während sie beim Ableben eines Gliedes der übrigen Familien als doch offenbar Sorge zu tragen hätte, dass die irdische Hülle, wo dies auch sei, den religiösen und gesetzlichen Verordnungen (123) Kommens, gestattet werde.
Um nun der Stadtgemeinde St. Wendel diese Unannehmlichkeiten zu beseitigen und auch derselben die Kosten der nötig gewordenen Herstellung eines israelitischen Kirchhofes nicht so sehr fühlbar werden zu lassen, ist der unterzeichnete gern bereit, von dem ihm eigentümlich zugehörige, auf dem Bann von Urweiler, Distrikt am Mühlenrech gelegene, sub Flur vier Nummer 211 catastrirt, 60 Ruthen - Fuß große, und von dem Fahrweg sowie in Jakob Demuth anderseits begrenzte Grundstück, unentgeltlich zur Benutzung für einen israelitischen Kirchhof der Gemeinde zum Eigentum zu überlassen, jedoch nur unter der Bedingung, daß die Stadtgemeinde St. Wendel die nöthige und gesetzlich einzurichtende Einfriedigung dieses Kirchhofes herstellt; entgegengesetzten Falles nimmt indessen der Unterzeichnete sein Anerbieten zurück und es muß alsdann die Beschaffung und vollkommene Herrichtung eines Kirchhofes für die hiesige Israeliten der Stadtgemeinde ganz überlassen bleiben. Sollte indessen das vorbezeichnete Grundstück unter obiger Bedingung acceptirt werden, so werden Euer Wohlgeboren sehr ergebenst gebeten, die baldige Besichtigung und Begutachtung dieses Grundstückes hinsichtlich polizeilicher und Sanitätspolizeilicher Vorschriften, sowie eventuell die baldige Herstellung des Friedhofes zu veranlassen. Jn dieser Hoffnung sieht sehr gefälligem Bescheide entgegen und zeichnet mit Hochachtung
ganz ergebenst
Wilhelm Kahn
Am 21. Juni
Antwort, daß nach Stadtratsbeschluss für das vorgeschlagene Grundstück diesseits keine Zusicherungen gemacht werden könnten, da dasselbe außerhalb der hiesigen __g__tion sich befinde und event. ein Grundstück in hiesiger Bürgermeisterei vorzuschlagen
bliebe.
(125)
St. Wendel den 4. März 1870
An den Herrn Bürgermeister Müller Hoch Wohlgeboren
St. Wendel
(126)
Auf Grund Beschlusses vom 7/5 c.
sind Petenten beauftragt, ein
passendes Grundstück in Vorschlag
zu bringen. 10/5
Den früher gemachten Gesuche
von der Jüdische Gemeinde Hier betreff eines
Friedhofs, erlauben
sich die Unterzeichneten
Euer Hochwohlgeboren
nochmals unterthänigst
zu bitten wegen
obigem die Sache zu
vollführen da jetzt
die günstige Gelegenheiten
geboten werden ein
Stück Land zu Kaufen
zeichnen ganz ergebenst
Wilhelm kahn
B. Jacob
Isaac Weil
S. Daniel
(126)
Gesuch um Einfriedung einer Parzelle
für den Jüdischen Friedhof, in der
Beschaffung einer Parzelle und deren
Einfriedung
24/4 71
Beschluß vom 26/4.71 mitgetheilt wonach die Verschön.
___ beauftragt ist, einen
Zaun von 50-60 Ruthen und
im Herbste eine Hecke herzustellen
St. Wendel den 20 April 1871
Herrn Bürgermeister Müller Wohgeboren dahier
Da nunmehr die Polizeiliche Genemigung
zur Anlage eines Friedhofs für die Jüdische
Gemeinde auf Flur 8 Parzelle 211, 352/212,
214 und 215, Bannes Urweiler erfolgt ist.
Bitte Euer Wohlgeboren zu veranlassen daß
von Seiten der Stadtgemeindee doch baldigst
die Einfriedung von cirka 50 bis 60 Ruthen
nach näherer Anweisung an besagter
Parzelle stattfinde, wozu ein anständiger
soliter Zaun geeignet währe, es würde
sich gewiß höhern Orts nicht gut rechtfertigen
laßen daß die Leiche des Kinds des Herrn
Balthaßar Jakob von hier nach Thallichtenberg, so wie die Leiche des Kinds deß Herrn
Weyl nach Ottweiler zur Beertigung gebracht
werden müßte, solte nunmehr wider erwarten auch diesem Gesuch nicht willfahrt
werden können, weil die Parzelle auf
Bahn Urweiler gelegen, so wollen Eure
Wohlgben der Jüdischen Gemeinde eine
Parzelle von cirka 50 bis 60 Ruthen auf
geeigneter Stelle uns durch hießige Stadtgemeinde erkaufen und auch Ein frieden
laßen, die aper unserer ansicht weder
zur Beschaffung der Parzelle noch
der Einfriedung verpflichtet seyde, solte
wider erwarten diesem unseren Antrage
nicht Regnung getragen werden so verbleibt uns kein andres Mittel als die
Königl. Regirung zu bitten diesem Übelstande
abzuhelfen.
Euer Wohgben Untertegsten
diener
Wilhelm Kahn
als Vorsteher der Jüdische Gemeinde
St. Wendel
(127)
Es wird hiermit bescheinigt, daß der Anlegung eines jüdischen Kirchhofes auf Flur 8 Parzelle 211, 352/212, 214 u. 215 Bannes Urweiler ein polizeiliches Hinderniß nicht im Wege steht.
St. Wendel 2. Januar 1871
Der Bürgermeister von Oberkirchen
gez. Wolff
(Quelle: Stadtarchiv St. Wendel, C4-49, Abschrift: Roland Geiger)