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Urweiler Mahlmühle in der Kripp

 

Herzoglich Sachsen Coburgisches Amts- und Intelligenzblatt, St. Wendel, Nr. 30, vom 3. Julius 1819

 

Es wird zu Jedermanns Nachricht bekannt gemacht, daß zur gerichtlichen Versteigerung einer in der Gemeinde Urweiler in der Kripp genannt, gelegenen Mahlmühle nebst Zugehörungen, geforcht ein Seits neben Wendel Marx, ander Seits Peter Lion, vorn die Strasse, hinten Wiesen, geschritten werden soll.

 

Die Beschlagnahmung dieser Mühle, fand auf Anstehn des Nicolaus Lerner, Ackerer zu Urweiler wohnhaft, auf Nicolaus Blinn, Ackerer daselbst wohnhaft, durch den Gerichtsbothen Amling den 1ten März 1819, Statt, und wurde auf der Canzley der Hypothecken=Bewahrung den 5ten, auf der Canzlei des Landes=Gerichts den 11ten März 1819 transcribirt.

 

Abschriften des Protokolls wurden dem Herrn Hornung, Oberbürgermeister und Manouisse, Friedensgerichts=Schreiber zu St. Wendel gegeben.

 

Die erste Verkündigung des Bedingnißheftes hatte in der Sitzung des Landgerichts zu St. Wendel vom 25ten Juni 1819 Statt, die zweite und lezte Verkündigung aber in 14 tägigen Zwischenraum.

 

Die präparatorische Versteigerung findet in der Sitzung des Landes=gerichts am 20sten August dieses Jahres auf dem Preiß von fünzig Gulden, welche der poursuivirende Theil biethet, Statt.

 

Mit der Betreibung der gezwungenen Versteigerung ist Anwalt Diefenhardt beauftragt.

 

St. Wendel den 26ten Juli 1819

 

Diefenhard

 

Einregistrirt zu St. Wendel den 26ten Juli 1819, Fol 84, Case 1, empfangen 28 Kreutzer.

 

Für den Rentmeister, Massing.

 

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Notar Eschrich

86

29.04.1821

 

Nicklas Thome, Johann Hau, Schöffen, Nicklas Werle, Müller, und Johann Weiand, alle Ackersleute in Urweiler, dann Nicklas Lerner, Müller von da.

 

Die vier erstere sowohl in ihrem als auch im Namen aller Eigentümer, welche an den Mühlenteich mit ihren Ländereyen stoßen, für welche sie haften, d.h. an den Mühlenteich, welches das Wasser zur Mühle des Nicklas Lerner führt, kommen mit diesem dahin überein, daß derselbe sich aller auf diesen Mühlenteich habenden Ansprüche und Gerechtigkeit begebenmuß – diesem nach begiebt sich besagter Nicklas Lerner des Rechtes, welches er durch die auf seine am Ende von Urweiler gegen Leutersweiler gelegene Mühle führende Wässer bis her benutzt hatte, für jetzt und ewig Zeiten, lässt das Mahlwesen liegen und verspricht, nie ferner mehr die Mühle als Mühle bestehen zu lassen, überlasst also das ganze zu seiner Mühle führende Wasser den in den Plänen gelegenen Eigentümern, wodurch die Wässer alle fließen, zu ihrer freyen Disposition...

 

Dafür bezahlen ihm die vier Contrahenten eine Entschädigung von 200 Gulden, zahlar am nächsten Michaeli. Bis dahin darf er die Mühle noch führen.

 

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