Schriftzug
19. Jahrhundert -> 1828 Die erste St. Wendeler Badeanstalt (Brühlstraße 24)

1828 Die erste St. Wendeler Badeanstalt (Brühlstraße 24)

 

Das letzte Haus der Brühlstraße auf der rechten Seite ist Nummer 24. Im 19. Jahrhundert war dies das Stammhaus eines Zweigs der alten St. Wendeler Familie Marx, die hier bis in die dritte Generation Tabakwaren herstellte und verkaufte.

 

Ein Hinweis auf das große Gebäude findet sich in einem Notariatsakt aus dem Jahre 1839.

 

Am 9. Mai haben Niolaus Thome, Zimmermann in St. Wendel, und seine Ehefrau Katharina Dörr bei der Rentnerin Wilhelmine Sebald, Witwe von Caspar Rödel, ein Darlehen von 200 Thalern aufgenommen. Als Sicherheit geben sie einen ihnen zugehörigen Hausplatz mit den darauf stehenden Gebäuden. Zu diesem Zeitpunkt gibt es das preußische Kataster noch nicht, d.h. zur Bestimmung eines Grundstücks werden die angrenzenden Eigentümer oder Grundstückseigenheiten genannt: Der Hausplatz liegt jenseits der Johannisbrücke auf der westlichen Seite der Stadt und wird begrenzt einseits von der Straße, anderseits von der Durchfahrt des Jakob Knoll zu seinem Gerbhaus, auf der dritten Seite durch die Wiesenmauer im District Lehwiese.

 

Das Haus wurde zwischen 1787 und 1815 erbaut – als Gerbhaus. Das erfahren wir aus einem Verkaufsakt vom 23. Januar 1815.

 

Nicklas Keller, Rotgerber in St. Wendel, und seine Ehefrau Elisabeth Becker verkaufen an Mathias Müller, Uhrmacher in St. Wendel, und seine Ehefrau Maria Pourie (interessanter Name – allein, niemand hat es in allen Urkunden, in denen sie genannt ist, geschafft, ihn auch nur ein einziges Mal richtig zu schreiben, selbst ihr Ehemann nicht) ihr während ihrer Ehe (sie heirateten 1787) erbautes Gerbhaus, gelegen vor dem sogenannten Pförtchen an der Blies neben der Chaussee, die von St. Wendel nach Oberlinxweiler führt, nebst dem dazugehörigen Land, wie es vor dem Gerbhaus bis an die Blies und bis an die Chaussee streckt. Der Kaufpreis beträgt 400 Gulden. Diese Eheleute Müller sind übrigens Max Müllers Urgroßeltern.

 

Die Chaussee, die von St. Wendel nach Oberlinxweiler führt, ist die heutige Mommstraße. Die Blies paßt auch, aber was ist mit dem Pförtchen gemeint?

 

Nicht viel klarer wird die Sache sechs Jahre später. Das Ehepaar Müller hat das Gerbhaus in ein Wohnhaus umgewandelt, dabei ist ihnen wohl das Geld ausge-gangen. Also nehmen sie beim hiesigen Hospital einen Kredit von 100 Gulden auf "und geben als Sicherheit u.a. ein Wohnhaus mit einem Garten hinter dem Hauß und einem Garten vor dem Haus mit dem dazugehörigen Hofgering. Das Haus liegt zwischen der Chaussee und der Blies, vor dem Pförtchen an Niederweiler."

 

Licht in das Dunkel bringt ein Notariatsakt aus dem Jahre 1823. Emil Baron von Coburg, bislang Regierungspräsident des Fürstenthums Lichtenberg, ist dabei, seinen Posten aufzugeben und nach Coburg zurückzukehren, wo er wenige Jahre später sterben wird. Im Zuge dieses "Rückzugs" läßt er einen Garten hinter Niederweiler versteigern. Bislang haben wir immer angenommen, es handele sich dabei um den Garten hinter dem sog. "Schlößchen", also dem Sommerhaus der Herzogin Luise. Aber dem ist wohl nicht so. Dieser Garten wird folgendermaßen beschrieben:

 

"Ein Garten hinter Niederweiler, an der Kreuzstraße nach Oberlinxweiler und nach Tholey, bestehend aus den Gärten, welche vormals dem Adam Demuth, den Riottes Erben und Wendel Staub zugehörten und wovon ein Theil zur Chaussee abgeschnitten ist."

 

Diese Straßenkreuzung liegt im Jahre 1823 ungefähr dort, wo sie heute wieder liegt (zwischendurch war sie für längere Zeit in den Bereich des heutigen Bahnhofs verlegt worden), nämlich vor der Unterführung, also dort, wo sich die Mommstraße, von Oberlinxweiler kommend, mit der Tholeyerstraße, von Tholey kommend, treffen resp. kreuzen. Die Mommstraße heute setzt sich geradeaus fort, während aus der Tholeyerstraße die Brühlstraße wird.

 

Zwei der diversen Versteigerungsbedingungen sind besonders interessant. Da heißt es u.a.: "

 

"3. Der Ansteigerer ist gehalten, daß aus Steinen aufgeführte Thorgestell an diesem Garten stehen zu lassen, und wenigstens bis zum Winter mit ähnlichen Thorflügeln wie jene demselben gegenüberstehende zu versehen."

 

D.h. daß an einem Ende des Gartens bereits ein fertiges Tor vorhanden ist, an dessen Ausführung sich der Steigerer für das andere Tor orientieren muß. Ich gehe davon aus, daß damit das bereits erwähnte "Pförtchen" gemeint ist.

 

"4. will der Ansteigerer von diesem Thor an langs der Landstraße herunter eine Mauer bis an die Grenze dieses Garten bey Müllers Haus errichten, so muß dieselbe mit der Landstraße parallel laufen, so wie die obere Mauer."

 

Und mit der Nennung von Müllers Haus sehen wir deutlich, daß wir hier richtig sind.

 

Hier möchte ich kurz etwas dazwischen schieben, was ich jüngst in einer alten Zeitung über den Uhrmacher Müller fand. Er erhielt eine "Belobung wegen Lebensrettung":

 

"Am 12. Juni d.J., Nachmittags 2 Uhr, eilten der Herr Pfarrer Mörchen zu St. Wendel und der dortige Uhrmacher Herr Mathias Müller auf Hülferuf mehrer in der Blies sich badender Knaben herbei, um den im Wasser versunkenen Knabern Johann Greif zu retten. Ihre Bemühungen waren indessen vergeblich, da der Strom den Knaben tiefen Stellen zugeführt hatte, wohin sie nicht folgen konnten. In diesem kritischen Augenglicke kam der Knecht Wendel Müller herzu, der, des Schwimmens kundig, in die tiefe Stelle der Blies sprang, und nach mehreren Anstrengungen so glücklich war, den Knaben aufzufinden, und am Leben zu erhalten. Ohne diese edelmüthige That des Wendel Müller wäre der Knabe Greif unfehlbar ertrunken. Wir bezeugen dem Wendel Müller für seine menschenfreundliche Handlung hierdurch öffentlich belobende Anerkennung, imgleichen dem Pfarrer Herrn Mörchen und dem Uhrmacher Herrn Müller für den Eifer und die Anstrengungen, die sie bei der Rettung des Knaben Greif bewesen haben.

Trier, den 11. August 1842"

 

Zurück zur Handlung!

 

Nochmal sieben Jahre später – wir befinden uns jetzt im Jahre 1828 – tritt der Kantonsarzt von St. Wendel, Dr. Carl Gustav Schwalb, an das Ehepaar Müller heran und macht ihm einen interessanten Vorschlag. Schwalb ist Vorsitzender der St. Wendeler Bade-Gesellschaft, die sich im Herbst vorigen Jahres (also 1827) gegründet hat. Nun sucht diese Gesellschaft dringend nach einer Möglichkeit, nun ja, zu baden. Und zwar durchaus im Sinne von "waschen", ggf. auch (oh weh, Leute, paßt auf, daß das der Pastor nicht mitkriegt) in unserem heutigen Sinne von "schwimmen", "planschen", wie auch immer. Müllers Haus liegt optimal. Die Blies bringt genügend Wasser heran, auch liegt das Haus außerhalb der Stadt, wo man gegen ein solches Treiben womöglich noch Einsprüche erheben würde. Am 28. April wird ein Gesellschaftsvertrag zwischen Schwalb als Vertreter der Bade-Gesellschaft und dem Ehepaar Müller aufgerichtet.

 

Dieser Vertrag ist so interessant, daß ich am Wortlaut so wenig wie nötig verändert habe.

 

Die beiden Parteien "erklären, daß sie folgenden Gesellschaftsvertrag miteinan-der verabredet und festgesetzt haben als:

 

Art 1. es soll an der westlichen Seite des Wohnhauses der genannten Müllers Eheleute, dahier an dem Ort, Niederweiler genannt, gelegen, ein einstöckiges Badehäuschen nach dem Plan, den der Herr Forstingenieur Schön von dahier bereits darüber entworfen (liegt uns leider nicht vor), sowohl unter der Leitung des Herrn Schön selbst als unter jener des Herrn Doktor Schwalb erbaut und eingerichtet werden, und mit dieser Erbauung und Einrichtung, welche bereits begonnen haben, ununter-brochen bis zur gänzlichen Vollendung fortgefahren werden.

 

Art 2. Dieses Badehäusgen soll zwar das privat Eigentum der Müllers Eheleute sein, aber stets als eine öffentliche Anstalt betrachtet werden, durch die Müller Eheleute und ihre Nachkommen nach Vorschrift einer durch dem am 25. September vorigen Jahres gebildeten Ausschuß der Badegesellschaft zu er-richtenden Badeordnung, deren sich die Müllers Eheleute hiermit unbedingt unterwerfen, versorgt und in gutem Stand unterhalten und diese Verbindlichkeit zu jeder Zeit als ein sowohl auf dem Badehäuschen selbst als auf dem darauf gelegenen Wohnhaus, Hofbering und dabei gelegenen Garten der Müllers Ehe-leute haftende Dienstbarkeit sowie auch auf dem, was sie künftig entweder auf das Badehäuschen selbst, auf ihr Wohnhaus oder neben dieselbe bauen werden, betrachtet werden.

 

Art 3. Zu den Kosten der Erbauung und Einrichtung dieses Badehäuschens ver-bindet sich Herr Doktor Schwalb namens der Gesellschaft nicht allein die Summe von 230 Gulden beizuschießen, sondern auch alles Holz, was zu dem Bau nöthig werden kann, in seine innere Vollendung und Einrichtung zustellen, die Müllers Eheleute aber alles ohne Ausnahm, was diese Erbauung und Einrichtung ausser dem nöthig machen können, aus eigenen Mitteln zu stellen und zu erbringen.

 

Art 4. Der Zweck der Badegesellschaft an diesem Unternehmen ist einzig und allein dem allgemeinen Wohl des Publikums nützlich zu sein; es sollen deshalb alle Vortheile und Lasten, welche aus dem selben Unternehmen entspringen werden, den Müllers Eheleuten und ihren Nachkommen ausschließlich zugehören und den Mitgliedern der Gesellschaft für die vorgeschossene Summe soviele Bäder unentgeldlich gegeben werden als nach der Badetage, welche die zu er-richtende Badeordnung bestimmen wird, zur Restition derselben Summe nöthig sind.

 

Art 5. Die Badegesellschaft soll nach erfolgter Rückerstattung der vorgeschos-senen Summe aber keineswegs als aufgelößt betrachtet werden können, sondern solang die Anstalt besteht fortbestehe. In der Badeordnung soll eine Vorkehrung getroffen werden, damit durch sie stets für die Erhaltung und gute Verwaltung der Anstalt gesorgt werde.

 

Art 6. Entstehen zu irgend einer Zeit gerechte Klage gegen die Vorsorgung und Unterhaltung dieser Anstalt, deren Beseitigung die Müllers Eheleute oder ihre Nachkommen sich nicht sogleich angelegen sein lassen, so ist die Verwaltung oder Badegesellschaft berechtigt, die Anstalt nach eigenem Gutbefinden in Unter-nehmung zu geben und die Müllers Eheleute oder ihre Nachkommen haben in diesem Fall blos dasjenige als Entschädigung für den Genus ihres Eigentums zu beziehen, was von dem Ertrag dieser Unternehmung nach Abzug aller Kosten rein übrig bleiben wird.

 

Art. 7 Findet die Badegesellschaft irgend eine Abänderung an der Einrichtung der Badeanstalt oder dem was dazu gehört, worüber auf der zu derselben führender Weg und ihr Eingang begriffen ist, für nöthig oder auch nur für zweckmäßig befunden, die Müllers Eheleute oder ihre Nachkommen auf Verlangen gehalten, die selbe auf ihre Kosten zugleich zu bewirken zu können, aber solche Abänd-erung ohne die ausdrückliche Einwilligung der Gesellschaft nie vorzunehmen, in dem sie bei allem, was Bezug auf die Anstalt hat, nur den Anordnungen der Gesellschaft Folge zu leisten und nichts aus eigener Autorität zu thun haben.

 

Art. 7 Findet die Badegesellschaft irgend eine Abänderung an der Einrichtung der Badeanstalt oder dem was dazu gehört, worüber auf der zu derselben führender Weg und ihr Eingang begriffen, ist für nöthig oder auch nur für zweckmäßig befunden, die Müllers Eheleute oder ihre Nachkommen auf Verlagen gehalten, die selbe auf ihre Kosten zugleich zu bewirken können aber solche bebänderung ohne die ausdrückliche Einwilligung der Gesellschaft nie vornehmen in dem sie bei allem, was Bezug auf die Anstalt hat, nur den Anordnungen der Gesellschaft Folge zu leisten und nichts aus eigener Autorität zu thun haben.

 

Art 8. Der Bade-Gesellschaft wird im allgemeinen das Recht eingeräumt, durch die durch sie zu errichtende Bade=Ordnung und Bade-Taxe alles zu regulierune und festzusetzen, was ihr für den beabsichtigten Zweck und die Vollziehung des gegenwärtigen Vertrags für nöthig erscheinen kann, besonders aber steht ihr das Recht zu bestimmen wie auch die Armen, dieser in Interesse des allgemeinen Wohls errichteten Anstalt theilhaftig werden oder zu dem dadurch beabsichtigten Zweck gelangen können und findet dieselbe zu irgend einer Zeit für gut die täg-liche Einnahm mit einer Abgaben zukünftigen Verschönerungen oder zu irgend etwas anderem, was bezug auf die Anstalt hat, zu belegen, so soll ihr auch hier zu das nöthige Recht durch den gegenwärtigen Artikel gegeben sein.

 

Art. 9. Sollte zu irgendeiner Zeit wegen der Vollziehung diees Vertrags von einem oder dem anderen Theil Klagen erhoben werden, so soll dieselbe nicht vor die gewöhnliche Gerichten gebracht, sondern durch vier Schiedsrichter, wo von jeder Theil zwey zu wählen hat und die unter sich durch Stimmen Mehrheit einen fünften ernennen in letzter Instanz entschieden werden und diese Schiedsrichter auch als gütliche Vermittler zu handeln berechtigt sein."

 

So interessant der Vertrag auch ist und so hehre Ziele auch verfolgt werden, es dauert grad ein halbes Jahr, da wird er schon wieder für nichtig, also als "nicht zustandegekommen", erklärt: Es ist zum Streit zwischen den beiden Partheien gekommen.

 

Was aus der St. Wendeler Bade-Gesellschaft wurde, ist unbekannt. Müller baute sein Badehäuschen trotzdem; aber ohne die Unterstützung des Vereins scheint ihm nicht viel Erfolg beschieden gewesen zu sein. Denn schon am 3. April 1837 verkaufte das Ehepaar Müller "ein im Distrikt Niederweiler bei der Bliese und südlich von der Stadt St. Wendel an der Straße nach Tholey gelegenes Wohnhaus nebst den darin befindlichen Badeanstalt-Geräthschaften, namentlich Badewannen, und den in den Badestuben befindlichen Spiegel, Tische, Stühle, Teppiche, Kessel, und Geröhr, ferne die um diese Gebäulichkeiten liegenden Gärten nebst Wiesen, begrenzt das ganze westlich von dem Eigentum des Herrn Henrich Göbel und der Nikolaus Marschall, nördlich von der Wiese des Jakob Kiefer, östlich von der Bliese und südlich von der Chaussee".

 

Der Kaufpreis beträgt 1000 Taler, das Gebäude ging mit sofortiger Wirkung auf den neuen Eigentümer über. Der heißt Franz Josef Fisch und stammt aus Inzlingen bei Lörrach im Badischen. Er arbeitet als Gärtner auf dem Langenfelderhof (heute Wendalinushof), wo er vermutlich auch seine Ehefrau Regina Thomas kennengelernt hatte – sie stammte aus Altenbamberg. Sie hatten ein Jahr zuvor geheiratet, ihre kleine Tochter Helena war ein 18-Tage-Kind. Was aus Familie Fisch wurde, habe ich nicht feststellen können. Aber sie waren nicht sehr lange Eigentümer des Hauses. Am 9. Mai 1839 nahmen der Zimmermeister Nikolaus Thome und seine Ehefrau Katharina Dörr bei der Rentnerin Wilhelmine Sebald, Witwe von Caspar Rödel, aus St. Wendel ein Darlehen von 200 Thalern auf und gaben als Grundpfand ihr Wohnhaus auf der westlichen Seite der Stadt jenseits der Johannisbrücke, begrenzt einseits von der Straße, anderseits von der Fahrt des Jakob Knoll zu seinem Gerbhaus und auf der dritten Seite durch die Wiesenmauer (was auch immer das nun schon wieder ist) im Distrikt Lehwiese. 1841 erhöhten sie das Darlehen um weiter 400 Thaler. Am 14. September 1868 -knapp sechs Wochen vor Katharinas Tod -verkauften sie das ganze Anwesen an ihren Schwiegersohn Johann Münster, Gerichtsvollziehergehilfe aus der Hintergass', und seine Ehefrau Katharina Thome, behielten sich aber - wie es üblich war, wenn Eltern das Wohnhaus an die Kinder übergaben - das lebenslange Wohnrecht vor. Aus dem "Hissje" Johann Münster wurde bis bis zur Geburt seiner jünsten Tochter Johanna Sybilla Elisabetha am 19. November 1876 ein Gastwirt.

 

Im Jahre 1875 oder 76 legte er das alte Gebäude nieder und errichtete an gleicher Stelle ein neues Wohnhaus mit Gartenhaus und Kegelbahn. 1880 nahm er einen Kredit auf und gab das Anwesen als Sicherheit.

 

Wann das Haus an die Familia Marx übergegangen ist, habe ich bisher nicht ermitteln können. Wie wir bereits erfahren haben, kaufte Wendel Marx 1891 das Anwesen Brühlstraße 19. Irgendwo in St. Wendel müssen sie zwischen 1872 und 1875 aber gewohnt haben, denn ihr ältester Sohn Wilhelm wurde 1872 noch in Urweiler geboren, während der zweite Sohn Johann 1875 bereits in St. Wendel zur Welt kam. Die Gewerberegisterkarte nennt als 1871 als Gründungsjahr der Firma "August Marx Tabak Zigarrenhaus en gros und en detail".

 

Das geschah aber nicht in diesem Gebäude Brühlstraße 24, sondern in einem kleineren Haus dahinter (quasi Brühlstraße 26), das die Familie Marx in den 1870ern errichtet hatte. Eigenartigerweise wird auf der entsprechenden Unterlage im Katasteramt angegeben, es handele sich dabei um ein "photographisches Atelier". Als Wendel Marx im Februar 1909 starb, ging das Haus auf seine Söhne August (Kohlenhändler), Franz (Tabakspinner) und Wilhelm (Tabakfabrikant). Spätestens 1913 war Wilhelm Marx Herr im Haus, das Nachbargebäude – die heutige Brühlstraße 24 – scheint als Magazin verwendet worden zu sein. Ein Jahr später war Wilhelm pleite: am 20. Mai 1914 kam es zur Erbauseinandersetzung, für Wilhelm trat sein Konkursverwalter, der Rechtsanwalt Dr. Erich Krämer aus St. Wendel, an. Das Haus inkl. der Ladeneinrichtung – und natürlich alle darauf lastenden Schulden – wurden für pauschal 24.000 Mark von August Marx, dem Kohlenhändler, übernommen. August richtete ab 1918 im Haus eine Tabakgroßhandlung ein, die erst am 15. September 1962 ihren Betrieb einstellte. Zwischendurch versuchte sich August Marx junior fünf Jahre lang als Agent der Gothaer Versicherung, für die er von 1936 bis 1941 Feuer- und Kfz-Versicherungen verkaufte. Seine Ehefrau Maria betrieb außerdem im Haus von Ende 1949 bis Mitte 1979, also fast dreißig Jahre lang, einen Einzelhandel mit Kinderwäsche und Kinderbekleidung.

 

In den 1950ern betrieb der Kaufmann Michel Maldener, der in Bergstraße 7 wohnte, hier im Haus ein Haushaltswarengeschäft. Zu seinen Waren gehörten neben den traditionellen Haushaltswaren auch Elektro- und Radioartikel sowie Beleuchtungskörper.

 

Historische Forschungen · Roland Geiger · Alsfassener Straße 17 · 66606 St. Wendel · Telefon: 0 68 51 / 31 66
E-Mail:  alsfassen(at)web.de  (c)2009 hfrg.de

Diese Website durchsuchen

Suchen & Finden  
erweiterte Suche