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19. Jahrhundert -> 03.03.1817. Die im Jahre 1813 stattgehabte Veräußerung der Gemeindegüter betreffend.

03.03.1817. Die im Jahre 1813 stattgehabte Veräußerung der Gemeindegüter betreffend.

Um übersehen zu können, wie weit die, in Gemäßheit des Kaiserlich Französischen Finanzdekrets vom 20. März 1813, von der Französischen Regierung im Jahre 1813 eingeleitete Veräußerung der Gemeindegüter bei den Gemeinden des hiesigen Herzoglichen Landesbezirks zum Vollzug gekommen ist, weisen wir sämmtliche Bürgermeisterei hiermit an, binnen hier und vier Wochen unfehlbar genauen und umständlichen Bericht darüber zu erstatten:
1. welche Gemeindegüter, in Gemäßheit des oben erwähnten Französischen Finanz=Dekrets, in jeder Gemeinde veräußert worden sind;
2. durch welche Beamte der Französischen Regierung diese Veräußerung an jedem Orte bewirkt worden ist;
3. zu welcher Zeit diese Veräußerung geschah und
4. unter welchen Bedingungen sie erfolgte;
5. wer die veräußerten Güter an sich gekauft hat, und
6. um welchen Preis jedes veräußerte Stück ver= und erkauft wurde;
7. wieviel die Käufer von diesem Preise bis jetzo
   
a) an Capital, und b) an Zinsen bezahlt haben;
8. an wen diese Zahlungen geleistet worden sind;
9. ob die Käufer die ver= und erkauften Gemeindestücke dermalen noch besitzen, oder, wenn dieses nicht der Fall sein mag,
10. wer solche Stücke jetzt besitzt;
11, durch welchen Titel, um welchen Preis und zu welcher Zeit sie der jetzige Besitzer übernommen hat, und
12. was jedes dieser veräußerten Gemeindestücke,
     a) im Jahre 1813, nach dem laufenden Preise der Grundstücke, werth gewesen sein mag, und
     b) wohl jetzo werth sein mag.

Sollten übrigens die Herren Bürgermeister es dem Interesse der Gemeinden für angemessen halten, daß die veräußerten Grundstücke von den Gemeinden wieder an sich genommen und eingelöset werden, so haben sie sich über die Art und Weise, wie dieses geschehen könne, zugleich gutachtlich berichtlich vernehmen zu lassen.

St. Wendel, den 4. März 1817.
Herzoglich Sächsische Landes=Commission.
J. F. E. Lotz.

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