Schriftzug

Das Urteil.

 

Nach dem Verhör der Parteien, dem Schuldeingeständnis der Beklagten und dem Abwägen aller Umstände ergeht hiermit folgendes Urteil:

 

Weil sie alle bis nach acht Uhr sich im Wirtshaus aufhielten und Karten spielten - und zwar gegen den Willen des Wirtes - werden sie wie folgt mit Geldstrafen belegt: Anton May mit vier Goldgulden, Niclas Krein mit drei Goldgulden, weil er sich außerdem noch mit Eberhard geprügelt hatte, und Mathias Neumer und Georg Enckerich mit jeweils zwei Goldgulden.

 

Eberhard Funck aber muß wegen des gefährlichen Steinwurfs 10 Reichsthaler Strafe sowie die Behandlungskosten zahlen und außerdem dem Kläger ein Schmerzensgeld von 20 Reichsthalern. Die Prozeßkosten werden von allen Beklagten zu gleichen Teilen getragen. Eberhard wird solange in Arrest gehalten, bis er die Strafe zahlen kann oder jemanden findet, der für ihn bürgt."

 

 

Holla, waren das noch Zeiten, als bei hinreichend klarer Rechtslage ein Prozeß wegen Ruhestörung und gefährlicher Körperverletzung gleich am nächsten Tag - und auch noch endgültig - abgewickelt wurde.

 

=> Die Hauptakteure.

 

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