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Auswanderungen -> 19tes Jahrh. Von Preußen und Amerikanern

Von Preußen und Amerikanern

und denen, die weder noch waren

 

Wenn die Verwandten unserer Vorfahren in den vergangenen Jahrhunderten nach Nordamerika auswanderten, lebten sie dort als deutsche Einwanderer, die aber nicht zwangsläufig Bürger der Vereinigten Staaten wurden oder werden mußten oder gar wollten.

 

Deutsche Bürger waren sie auch nicht mehr, das hatten sie in ihren Auswanderungspapieren in Deutschland erklärt.

 

"Trier, den 12ten März 1867   ad I. Nr. 669. S.I.

 

An

das Königl. Landraths -Amt

zu St. Wendel

 

Anliegend erhält das gg. die im Berichte vom 6. d. M. Nr. 7197 beantragte Entlassungs-Urkunde für den Johann Engel aus Alsfassen, welcher nach Amerika auszuwandern beabsichtigt. Sie wollen solche demselben einhändigen, die Stempelgebühren mit 15 Sgr. einziehen lassen und hierher einsenden.

 

<s>Die Berichts=Anlagen folgen hierbei zurück.</s>

 

#                 #                 #

 

Die unterzeichnete Königl. Regierung bescheinigt hierdurch, daß dem Johann Engel, geboren den 20. Mai 1848 aus Alsfassen, Kreises St. Wendel, von Gewerbe Ackerer auf sein Ansuchen und Behufs der Auswanderung nach Amerika <s>nebst seiner Ehefrau und folgenden minderjährigen, unter väterlicher Gewalt stehenden Kindern</s>

 

die Entlassung aus dem Preußischen Unterthanen=Verbande bewilligtworden ist.

 

Diese Entlassungs=Urkunde bewirkt, jedoch nur für die darin ausdrücklich genannten Personen, mit dem Zeitpunkte der Aushändigung den Verlust der Eigenschaft als Preußischer Unterthan, <s>erlischt jedoch, wenn, wenn nicht binnen von der Auswanderungs=Erlaubniß Gebrauch gemacht wird</s>.

 

Trier, den 12ten März 1867

(l.S.)

Königl. Preuß. Regierung; Abthl. des Inn.

(Unterschrift)"

 

In der Entlassungsurkunde wurde der Auswanderer-in-spe erneut auf die Gefahren der Auswanderung hingewiesen, aber auch auf die Folgen dieses Schrittes für ihn:

 

"Dem Nebengenannten wurde durch den unterzeichneten Bürgermeister eröffnet, daß (er) im Falle der wirklichen Auswanderung die Rechte eines preußischen Staatsangehörigen verlieren, und wenn er etwa mit der Zeit verarmt, wieder zurückkehren sollte, unnachsichtlich an der Grenze zurückgewiesen und bei einem etwaigen Einschleichen als Landstreicher behandelt werden würde. Auch wurde er auf die vielen Gefahren und Beschwernisse der Uebersiedelung nach Amerikan, so wie auf die Bestimmung in Betreff der Reisemittel mit dem Bedeuten aufmerksam gemacht, daß er sich über deren Besitz vor Aushändigung des Konsens ausweisen müssen.

 

Nach gehöriger Verwarnung erklärte er bei seinem Vorhaben zu verharren und hat nach Vorlesung unterschrieben."

 

Der Prozeß der Einbürgerung drüben in Amerika dauerte lange und war nicht einfach. Mein Freund Bob Breyer aus Raleigh, NC, hat mir den nachfolgenden Artikel darüber zugesandt. Jakob Brücher, der seinen Namen später in Breyer änderte, war einer seiner Vorfahren.

 

Über die Einbürgerung in den Vereinigten Staaten (Naturalization)

 

von 1790 bis 1867 schrieben verschiedene Bundesgesetze vor, daß freie weiße Männer, die 21 oder älter waren und Bürger werden wollten, die Aufnahme als Bürger beantragen konnten, wenn sie die örtlichen Erfordernisse erfüllten. Ihre Ehefrauen und Kinder wurden dann automatisch miteingebürgert.

 

Dieser Vorgang erforderte zwei Schritte:

 

Eine Absichtserklärung wurde abgegeben nach einem Jahr Ortsansässigkeit in einem Staat oder Territorium (z.B. County) und der Antrag auf Einbürgerung nach einer Ortsansässigkeit von fünf Jahren in den Vereinigten Staaten überhaupt. Nach dem Bürgerkrieg wurden Gesetze verabschiedet, die die Bürgerrechte mit sofortiger Wirkung an Personen verliehen, die mindestens 6 Monate in der Bundesarmee gedient hatten und ehrenvoll entlassen worden waren. Menschen afrikanischer Abstammung konnten nach dem Bürgerkrieg zum erstenmal überhaupt Bürger werden, und Frauen erhielten ein eigenes Staatsbürgerschaftsrecht nach 1922, manchmal auch schon früher.

 

Erklärung der Absicht, Bürger der Vereinigten Staaten zu werden

 

Vereinigte Staaten von Amerika

Staat Wisconsin, Dodge County, ss.

 

Jacob Bruecher erschien persönlich vor dem unterzeichnenden Beamten des Kreisgerichtshofes des besagten Landkreises, der hier als aufnehmende Behörde auftritt, und sagte unter Eid aus, daß er in Deutschland geboren sei im oder um das Jahr 18 und 32, daß er in die Vereinigten Staaten ausgewandert sei und im Hafen von New York an Land gegangen sei im oder um den Monat August im Jahre 1848, daß es - bona fide - seine Absicht ist, ein Bürger der Vereinigten Staaten zu werden, und daß er für immer jedweder Loyalität und Treue irgendeinem fremdländischen Prinzen, Potentaten, Staat oder Souverän, und zwar speziell Friedrich Wilhelm, König von Preußen, abschwört, dessen Untertan er war.

 

Unterschrieben und beeidigt an diesem 14. Tag im Oktober im Jahre des Herrn 1858

James Thorn

Jacob Bruecher

 

Staat Wisconsin

Dodge County, ss.

 

Ich, James Thorn, Beamter des Kreisgerichtshofes von Dodge County, beglaubige, daß das vorgenannte eine wahre Kopie des Originals ist und nun in meinem Büro abgelegt wird. Dies beglaubige und besiegele ich mit meinem offiziellen Siegel an diesem 19. Tag im Oktober im Jahre des Herrn 1858

 

James Thorn

 

 

Nach den Gesetzen von vor 1906 konnte jeder Gerichtshof auf Bundes-, Landes- oder lokaler Ebene eine Person einbürgern, sofern dies dem Landes- oder Territorialgesetz entsprach. Die Statuten erforderten es nicht, daß zwei Akte beim selben Landes- oder Territorial-Gerichtshof stattfanden; da die Einbürgerung ein rechtlicher Vorgang war, wurden verschiedene Aufzeichnungen vorgenommen und dazu Dokumente ausgefertigt.

 

Der Antragsteller beantragte schriftlich die Bürgerrechte und erhielt - wenn er erfolgreich war - eine Einbürgerungsurkunde. Da beide Vorgänge vor einem Gericht stattfanden und eine Befragung Teil der Prozedur war, mußte das Gericht eine Aufzeichnung anfertigen und sie in seinen Akten festhalten. Der Gerichtskalender sollte das Datum und den Vorgang der Handlungen des Gerichts anzeigen. Wenn ein Einbürgerungsantrag abgelehnt wurde, sollten der Antrag und die Ablehnung des Gerichtes bei den Gerichtsakten aufbewahrt werden.

 

Die Daten, die in der Absichtserklärung genannt werden mußten, umfaßten den Namen des Antragsstellers, sein Alter, sein Geschlecht, seinen Geburtsort, seinen Wohnort und seine Nationalität, den Namen des Landes, dem der Antragsteller vorher die Treue geschworen hatte, den Tag und Ort seiner Landung in den Vereinigten Staaten, den Namen des Richters, der der Antragsverhandlung vorsaß, den Namen des Gerichtshofes und den Ausstellungstag. Manchmal ist auch der Name des Schiffes vermerkt, mit dem der Antragsteller nach Amerika kam.

 

Die Akten enthielten außerdem die Ergebnisse einer Befragung der beiden Zeugen, die die Moral und Loyalität des Antragsstellers bezeugten, und auch Daten anderer Zeugen. Eine schriftliche Bestätigung wurde hinzugenommen, die die momentane Anschrift des Antragsstellers angab, und wenn dem Antrag stattgegeben wurde, wurde eine Kopie der Einbürgerungsurkunde an den Aussteller ausgehändigt, die zu den Gerichtsakten kam.

 

Viele Gerichtsunterlagen gingen verloren, und andere wurden an verschiedenen Orten zentral gelagert. Eine Länder haben Einrichtungen zur Lagerung von alten Landes- und Gemeindeakten, in anderen Ländern verbleiben diese Unterlagen beim Gericht. (In einem County in Dakota fand Bob Breyer heraus, daß die alten County-Akten an die örtliche Zeitung weitergegeben wurden, und diese verweigern heute den Zugang zu den Akten, was vermutlich illegal ist - das muß noch geprüft werden).

 

Seit 1906 werden die Unterlagen bezüglich Einwanderungen von Bundesverwaltungen zentral gesammelt.

 

Literatur: John J Newman "American naturalization Process and Procedures 1790-1985", (1985)

 

Weitere Informationen

 

Nach der amerikanischen Revolution wurden die Menschen eher als Bürger des jeweiligen Staates, in dem sie wohnten, angesehen als als Bürger der Vereinigten Staaten. Dies wurde aufgehoben durch den 14. Verfassungszusatz im Jahre 1868. Üblicherweise unterzeichnete ein Einwanderer ein Treuegelöbnis, wenn er an Land ging. Manchmal ist die Passagierliste identisch mit der Einbürgerungsliste. Im späten 18. Jahrhundert übernahmen die Gerichtshöfe diese Vorgänge.

 

Zwischen 1855 und 1922 konnte eine Frau Bürgerin werden durch die Heirat eines Bürgers oder durch die Einbürgerung eines Ehemannes. Später forderte das Gesetz die Einbürgerung sowohl des Mannes als auch der Ehefrau, um zu vermeiden, daß Heiraten nur stattfanden, um eine Einreise zu ermöglichen. Die Einwohner von Texas, Puerto Rico und Hawaii wurden durch gesetzliche Anerkennung eingebürgert, die Einwohner von Louisana, Florida, den Virgin islands und Alaska durch Vertrag.

 

Unsere Vorfahren haben die amerikanische Staatsbürgerschaft vielleicht nie beantragt, was nicht außergewöhnlich ist, aber alle Kinder, die ihnen in den Vereinigten Staaten geboren wurden, waren automatisch Bürger unseres Landes.

 

Einbürgerungsantrag

 

Vereinigte Staaten von Amerika

Staat Wisconsin

Dodge County, SS.                                                      September Term, 1867

 

An den Ehrenwerten Richter des Dritten Kreisgerichtshofes des Staates Wisconsin:

Der Antrag von Jacob Breyer, 35 Jahre alt, geboren in Deutschland, zeigt respektvoll:

Daß der Antragsteller in den Vereinigten Staaten von Amerika angekommen ist,

genau: im Hafen von New York im oder um den Monat August im Jahre des Herrn 1848, und

daß er gemäß dem Congreßbeschluss mit dem Titel ?Beschluß, um eine einheitliche Regelung der Einbürgerung einzurichten, wobei die bisherigen, hierfür geltenden Beschlüsse ungültig werden",

eine Erklärung seiner Absicht abgab, ein Bürger zu werden,

und einen Bericht und eine Bestätigung seiner Herkunft, seines Alters, seiner Ausreise und seiner Ankunft in den Vereinigten Staaten gemäß besagtem Beschluß vor dem Beamten des Gerichts von Dodge County, Wisconsin, am 19. Tag im Oktober im Jahre des Herrn 1858, abgab (diese Bescheinigung ist beigefügt)

und daß er während der letzten fünf Jahre innerhalb der Grenzen und der Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten gelebt hat und während des letzten Jahres im Staate Wisconsin;

daß er keine erblichen Titel und keine Ehrenverpflichtungen hat gegenüber dem Königreich, aus dem er kommt, oder irgendeinem anderen.

Er bittet deshalb, daß man ihm gestatte, ein Bürger der Vereinigten Staaten zu werden.

 

Jacob Breyer

 

Richard Mertz + Columbus Germain

Bürger der Vereinigten Staaten, gesetzlich vereidigt, sagen aus, daß ihnen der obengenannte Antragsteller wohlbekannt ist, und daß er - ihrem besten Wissen und Glauben gemäß - während der letzten fünf Jahre innerhalb der Grenzen und der Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten gelebt hat und während des letzten Jahres im Staate Wisconsin; daß er sich während derselben Zeit als ein Mann guten Charakters erwiesen hat, gemessen an den Prinzipien der Verfassung der Vereinigten Staaten, und dem Wohlergehen und Glück derselben wohl geneigt ist.

 

Unterzeichnet und beeidigt in offener Verhandlung an diesem 5. Tag im Oktober im Jahre des Herrn 1867

 

John Smith, Clerk

Richard Mertz

C.Germain

 

Ich, Jacob Breyer, der oben genannte Antragsteller, erkläre mit feierlichem Eid, daß die Inhalte meiner Erklärung wahr sind; daß ich die Verfassung der Vereinigten Staaten unterstützen werde, daß ich hiermit jeden Titel oder jede Ehrenschuld verzichte und aufgebe und jede Loyalität und Treue gegen jedweden Prinzen, Potentaten, Staat oder Souveran, und speziell dem König von Preußen, dessen Untertan ich vorher war, abschwöre.

 

Unterzeichnet und beeidigt in offener Verhandlung an diesem 5. Tag im Oktober im Jahre des Herrn 1867

 

John Smith, Clerk

Jacob Breyer

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